Der Kreisvorstand der CDU Ortenau hat sich in seiner jüngsten Sitzung dafür ausgesprochen, dass der Bund die Mittel, die bisher für das Betreuungsgeld verwendet wurden, den Ländern zur Verfügung stellt. Baden-Württemberg soll dann aus Sicht des Parteigremiums die Gelder unmittelbar als finanzielle Unterstützung für Familien einsetzen.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli entschieden, dass die Auszahlung des Betreuungsgeldes durch den Bund verfassungswidrig ist, weil das Grundgesetz dem Bund dafür keine Kompetenz einräumt. Der Vorsitzende der CDU Ortenau,
Volker Schebesta, erklärte, im Vorstand sei man sich ei-nig gewesen, dass die Familien, die bisher das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen, auf jeden Fall die Mittel über die Laufzeit weiter erhalten sollen, „sie dürfen nicht die Verlierer von Entscheidungen aus Zuständigkeitsgründen sein“. Nach langer bundesweiter Diskussion war mit dem Betreuungsgeld eine zusätzliche Familienleistung eingeführt worden; die Unterstützung sollte in den Augen der CDU Ortenau nach der Gerichtsentscheidung in dieser Höhe weiter Familien zugutekommen.