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04.11.2015

Beschluss CDU-Kreisparteitag 29.10.2015 Flüchtlingszustrom

Die CDU Ortenau bekennt sich zum christlichen Menschenbild. Deshalb ist es richtig, dass Deutschland den Menschen hilft, die vor politischer Verfolgung, Krieg, Bürgerkrieg oder Terror aus ihrer Heimat fliehen müssen. Maßstab dafür sind das Grundgesetz und die Genfer Flüchtlingskonvention.

Doch die hohe Zahl der Asylbewerber und Flüchtlinge ist eine große Herausforderung für unser Land und für Europa. Insbesondere die Kommunen haben bei der Unterbringung eine gewaltige Aufgabe zu schultern. Ohne den Einsatz einer sehr großen Zahl von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, denen unser Dank und unsere Anerkennung für ihre Arbeit gilt, hätte dies nicht wie bisher geleistet werden können.

Für uns gilt: Wer als Asylberechtigter oder als Flüchtling anerkannt wird, darf bleiben. Menschen mit einer Aussicht auf ein dauerhaftes Bleiberecht sollen schneller als bisher integriert werden. Wer aber aus wirtschaftlichen Gründen zu uns kommt und nicht schutzbedürftig ist, muss Deutschland wieder verlassen.

Die CDU Ortenau begrüßt das Gesetz zur Beschleunigung der Asylverfahren, das die Handschrift der CDU trägt. Um die Ziele des Gesetzes (die deutliche Beschleunigung von Asylverfahren, die schnellere Rückführung derjenigen, die keinen Schutz in unserem Land genießen, und die Beseitigung von Fehlanreizen, um unbegründete Asylanträge zu verringern) zu erreichen, müssen die Maßnahmen jetzt konsequent umgesetzt werden.

Wir fordern die grün-rote Landesregierung dazu auf,

-    in Baden-Württemberg dafür zu sorgen, dass die mit dem zusätzlichen Personal auf Bundesebene die angestrebten Zeiträume für die Verfahren erreicht werden,

-    in den Erstaufnahmeeinrichtungen den bisher mit dem „Taschengeld“ abgedeckten Bedarf durch Sachleistungen zu ersetzen und sich nicht auf zu hohen Verwaltungsaufwand zu berufen,

-    in Baden-Württemberg die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge nicht einzuführen sowie

-    bestehende Ausreisepflichten konsequent durchzusetzen.